Strafgesetzbuch - StGB | § 68f Führungsaufsicht bei Nichtaussetzung des Strafrestes

(1) Ist eine Freiheitsstrafe oder Gesamtfreiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren wegen vorsätzlicher Straftaten oder eine Freiheitsstrafe oder Gesamtfreiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen Straftaten der in § 181b genannten Art vollständig vollstreckt worden, tritt mit der Entlassung der verurteilten Person aus dem Strafvollzug Führungsaufsicht ein. Dies gilt nicht, wenn im Anschluss an die Strafverbüßung eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung vollzogen wird.

(2) Ist zu erwarten, dass die verurteilte Person auch ohne die Führungsaufsicht keine Straftaten mehr begehen wird, ordnet das Gericht an, dass die Maßregel entfällt.

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Strafgesetzbuch - StGB | § 68 Voraussetzungen der Führungsaufsicht


(1) Hat jemand wegen einer Straftat, bei der das Gesetz Führungsaufsicht besonders vorsieht, zeitige Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verwirkt, so kann das Gericht neben der Strafe Führungsaufsicht anordnen, wenn die Gefahr besteht, daß e
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Strafgesetzbuch - StGB | § 181b Führungsaufsicht


In den Fällen der §§ 174 bis 174c, 176 bis 180, 181a, 182 und 184b kann das Gericht Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).

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52 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Okt. 2002 - 2 ARs 259/02

bei uns veröffentlicht am 09.10.2002

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 259/02 2 AR 146/02 vom 9. Oktober 2002 in der Strafsache gegen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz hier: Führungsaufsicht Az.: 92 Js 599/85 Staatsanwaltschaft Bonn Az.: 58 VRJs 71/01 Amtsgericht Leve

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Nov. 2011 - 1 StR 231/11

bei uns veröffentlicht am 08.11.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 231/11 vom 8. November 2011 in dem Verfahren gegen wegen nachträglicher Sicherungsverwahrung Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 8. November 2011, an der teilgenommen

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Feb. 2006 - 5 StR 585/05

bei uns veröffentlicht am 22.02.2006

Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung : ja StGB § 66b Abs. 2 StPO §§ 275a, 462a Abs. 1 Satz 3 GVG § 74f 1. „Neu“ im Sinne der Rechtsprechung zu § 66b StGB sind nur solche Tatsachen, die nach der letzten Möglichkeit, Sicherungsverwahrun

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Sept. 2001 - 1 StR 232/01

bei uns veröffentlicht am 04.09.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 232/01 vom 4. September 2001 in der Strafsache gegen wegen gefährlicher Körperverletzung u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 4. September 2001, an der teilgenommen

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Apr. 2008 - 5 StR 635/07

bei uns veröffentlicht am 15.04.2008

Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung : ja StGB § 66b Nachträgliche Sicherungsverwahrung kann auch nach rechtskräftiger Nichteröffnung eines Hauptverfahrens, bei dessen Durchführung Sicherungsverwahrung hätte verhängt werden können,

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Okt. 2013 - 2 ARs 335/13

bei uns veröffentlicht am 24.10.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 335/13 2 AR 209/13 vom 24. Oktober 2013 in der Führungsaufsichtssache gegen wegen gefährlicher Körperverletzung u.a. Az.: 33e StVK 712/11 FA Landgericht Aachen Az.: 4100 E 7. 6/13 Generalstaatsanwaltschaft Köln

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Aug. 2006 - 1 StR 306/06

bei uns veröffentlicht am 29.08.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 306/06 vom 29. August 2006 in der Strafsache gegen wegen nachträglicher Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 29. August 2006 beschlossen : 1. Auf

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Juli 2008 - 5 StR 274/08

bei uns veröffentlicht am 22.07.2008

Nachschlagewerk: ja BGHSt : nein Veröffentlichung : ja StGB § 66b Grenzen der nachträglichen Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung wegen mangelnder Therapiebereitschaft. BGH, Urteil vom 22. Juli 2008 - 5 StR 274/08 LGDr

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Okt. 2006 - 1 StR 475/06

bei uns veröffentlicht am 10.10.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 475/06 vom 10. Oktober 2006 in der Strafsache gegen wegen nachträglicher Anordnung der Sicherungsverwahrung Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 10. Oktober 2006 beschlossen : Die Revision des Verurtei

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Dez. 2012 - 2 ARs 434/12

bei uns veröffentlicht am 05.12.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 434/12 2 AR 282/12 vom 5. Dezember 2012 in der Führungsaufsichtssache gegen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz Az.: StVK 629/08 Landgericht Würzburg Az.: 862 Js 2490/08 Staatsanwaltschaft Würzburg D

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Mai 2012 - 2 ARs 167/12

bei uns veröffentlicht am 16.05.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 167/12 2 AR 108/12 vom 16. Mai 2012 in der Strafvollstreckungssache gegen wegen Betruges Az.: 70 Js 2104/03 - Staatsanwaltschaft Wuppertal 22 KLs 70 Js 2104/03 - 18/03 II Landgericht Wuppertal 52 StVK 480/07 FA Lan

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 10. Apr. 2019 - 19 ZB 17.1535

bei uns veröffentlicht am 10.04.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 03. Feb. 2015 - 10 BV 13.421

bei uns veröffentlicht am 03.02.2015

Tenor I. Unter Abänderung des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 9. Oktober 2008 wird der Bescheid der Beklagten vom 11. April 2008 in der Fassung des in der mündlichen Verhandlung vom 2. Februar 2015 ergänzten Änd

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 18. Mai 2018 - 1 Ws 183/18

bei uns veröffentlicht am 18.05.2018

Tatbestand Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 2 Fällen und wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 4 Fällen wurde der Bf. am 25.07.2013 zu eine Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt und seine

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 05. Nov. 2014 - 19 CS 14.1802

bei uns veröffentlicht am 05.11.2014

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,00 € festgesetzt. G

Landgericht Bamberg Beschluss, 04. Aug. 2015 - StVK 229/14

bei uns veröffentlicht am 04.08.2015

Gründe Landgericht Bamberg - Strafvollstreckungskammer Az.: StVK 229/14 (322 VRs 9542/13 Staatsanwaltschaft H) In dem Strafvollstreckungsverfahren ... gegen Verteidiger: Rechtsanwalt ... wegen Verst

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Okt. 2016 - 10 ZB 15.1378

bei uns veröffentlicht am 11.10.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 25. März 2014 - 10 BV 13.484

bei uns veröffentlicht am 25.03.2014

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistun

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 25. März 2014 - 10 B 13.529

bei uns veröffentlicht am 25.03.2014

Tenor I. Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 30. Januar 2008 und der Bescheid der Beklagten vom 22. März 2007 in Gestalt der zuletzt in der mündlichen Verhandlung vom 24. März 2014 erfolgten Änderung werden aufge

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 01. Sept. 2016 - 10 ZB 16.901

bei uns veröffentlicht am 01.09.2016

Tenor I. Die Berufung wird zugelassen, soweit das Bayerische Verwaltungsgericht München die Klage gegen Nr. 2 des Bescheids der Beklagten vom 21. März 2014 in der Fassung des (Änderungs-)Bescheids vom 1. März 2016 (Befristung der Wirk

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. März 2014 - 10 ZB 11.2854

bei uns veröffentlicht am 06.03.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.

Oberlandesgericht München Beschluss, 24. Juni 2015 - 1 Ws 405/15-407/15

bei uns veröffentlicht am 24.06.2015

Tenor 1. Die (einfache) Beschwerde des Verurteilten vom 06.05.2015 gegen den Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Landshut vom 24.04.2015 in der Fassung vom 17.06.2015 wird als unbegründet verworfen. 2. Der Verurtei

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 20. Dez. 2017 - 1 Ws 735/17

bei uns veröffentlicht am 20.12.2017

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gegen den Beschluss des Landgerichts Bayreuth vom 07.12.2017 wird als unbegründet verworfen. 2. Die Staatskasse hat die Kosten des Rechtsmittels einschließli

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. Apr. 2017 - 10 ZB 15.2066

bei uns veröffentlicht am 28.04.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht München Urteil, 16. März 2017 - M 24 K 16.2383

bei uns veröffentlicht am 16.03.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinte

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 10. Nov. 2014 - 2 Ws 509/14

bei uns veröffentlicht am 10.11.2014

Tenor Die sofortige Beschwerde des Verurteilten J. L. gegen den Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Regensburg vom 21.07.2014 wird kostenpflichtig als unbegründet verworfen. Gründe I. Der V

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 19. Dez. 2018 - 20 Ws 252/18

bei uns veröffentlicht am 19.12.2018

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Verurteilten werden die Weisungen zu Ziffer 3. d) und 3. e) des Beschlusses der 8. Kleinen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Rostock vom 01.10.2018 - 18 StVK 186/18 (1) - aufgehoben und wie folgt neu gefass

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 11. Dez. 2018 - 1 Ws 266/17

bei uns veröffentlicht am 11.12.2018

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Untergebrachten wird der Beschluss der Großen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Landau in der Pfalz vom 10. Juli 2017 aufgehoben. 2. Die mit Urteil des Landgerichts Landau in der Pfalz vom

Landgericht Trier Beschluss, 29. Okt. 2018 - 2a Qs 29/18

bei uns veröffentlicht am 29.10.2018

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Verurteilten vom 15. August 2018 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Wittlich vom 31. Juli 2018 - 16 VRJs 5/18 - mit dem angeordnet wurde, dass die kraft Gesetzes eintretende Führungsaufsicht nicht entfä

Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss, 05. Feb. 2018 - 2 Ws 10/18

bei uns veröffentlicht am 05.02.2018

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) werden Ziffer II. bis VI. des Beschlusses des Landgerichts Hamburg, Große Strafkammer 7 als Strafvollstreckungskammer, vom 20. Dezember 2017 aufgehoben. 2. Im Vol

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Dez. 2017 - 2 ARs 524/17

bei uns veröffentlicht am 13.12.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 524/17 2 AR 321/17 vom 13. Dezember 2017 in der Gerichtsstandsbestimmungssache des wegen Führungsaufsicht Az.: 23 AR-232 Js 381/13-3/17 BEW Amtgericht Heinsberg 9 AR-232 Js 381/13-61/17 BEW Amtsgericht Iserlohn.

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 13. Feb. 2017 - 2 Ws 56/17, 2 Ws 57/17

bei uns veröffentlicht am 13.02.2017

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Verurteilten wird der Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Koblenz in Diez vom 6. Januar 2017 aufgehoben, soweit der Verurteilte unter Ziff. 5 lit. g angewiesen worden ist, zu minderjährigen Mäd

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 13. Feb. 2017 - 2 Ws 66/17, 2 Ws 67/17

bei uns veröffentlicht am 13.02.2017

Tenor Auf die Beschwerde des Verurteilten wird der Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Koblenz in Diez vom 8. November 2016 aufgehoben, soweit dem Verurteilten unter Ziff. 4 lit. f die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit o

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 10. Feb. 2017 - 9 K 6154/14

bei uns veröffentlicht am 10.02.2017

Tenor Es wird festgestellt, dass die unter Ziffer II. der Verfügung vom 3. Juli 2014 in der Gestalt des Widerspruchbescheides vom 8. Dezember 2014 ausgesprochene Untersagung, „innerhalb der nächsten 6 […] Monate ab Bekanntgabe (Zustellung) die

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Jan. 2017 - 4 StR 334/16

bei uns veröffentlicht am 19.01.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 4 StR 334/16 vom 19. Januar 2017 in der Strafsache gegen wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln u.a. ECLI:DE:BGH:2017:190117U4STR334.16.0 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 04. Aug. 2016 - 1 Ws 144/16

bei uns veröffentlicht am 04.08.2016

Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den Beschluss der Kleinen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 25. Mai 2016 wird als unbegründet verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Verurteilten

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 12. Mai 2016 - 2 Ws 208/16

bei uns veröffentlicht am 12.05.2016

Tenor Die sofortige und zugleich einfache Beschwerde des Verurteilten gegen den Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Trier in Wittlich vom 22. März 2016 wird als unbegründet verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahren

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 30. März 2016 - 2 BvR 496/12

bei uns veröffentlicht am 30.03.2016

Tenor Der Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 30. Januar 2012 - 1 Ws 56, 71, 72/12 - und der Beschluss des Landgerichts Landshut vom 4. Januar 2012 - StVK 693/11 - verletzen den Beschwerde

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 16. März 2016 - 2 Ws 74/16

bei uns veröffentlicht am 16.03.2016

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Verurteilten wird der Beschluss des Landgerichts - Strafvollstreckungskammer - Heidelberg vom 16. Februar 2016 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des B

Landgericht Aachen Beschluss, 21. Okt. 2015 - 33 K StVK 527/15

bei uns veröffentlicht am 21.10.2015

Tenor 1. Die Maßregel der Sicherungsverwahrung aus dem Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 30. November 2005 (7 KLs 351 Js 28831/2004) wird mit sofortiger Wirkung – nicht aber vor Rechtskraft dieses Beschlusses – für erledigt erklärt. 2. Mit

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 02. Sept. 2015 - 4 Ws 77/15

bei uns veröffentlicht am 02.09.2015

Tenor Die sofortige Beschwerde des Verurteilten gegen die Entscheidung über die Führungsaufsicht im Beschluss des Landgerichts Tübingen vom 31. März 2015 wird als unbegründet

Landgericht Bielefeld Urteil, 10. Feb. 2015 - 02 KLs-676 Js 46/14-15/14

bei uns veröffentlicht am 10.02.2015

Tenor Der Angeklagte wird wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt. Im Übrigen wird er freigesprochen. Die Anordnung seiner Un

Bundesverfassungsgericht Ablehnung einstweilige Anordnung, 22. Jan. 2015 - 2 BvR 2095/14

bei uns veröffentlicht am 22.01.2015

Gründe 1 Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen die ihm im Rahmen der Führungsaufsicht erteilte Weisung, ei

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 07. Feb. 2014 - Ws 9/14

bei uns veröffentlicht am 07.02.2014

Tenor Die sofortige Beschwerde wird als unbegründet verworfen. Der Verurteilte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Gründe I. 1. 1 Das Landgericht Schwerin verurteilte den Beschwerdeführer am 15.05.2007 - 32 KLs 2/07

Bundesverfassungsgericht Einstweilige Anordnung, 12. Dez. 2013 - 2 BvR 636/12

bei uns veröffentlicht am 12.12.2013

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung des Rechtsanwalts R. für das Verfahren über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt, weil die Recht

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 24. Okt. 2013 - 3 Ws 412/13

bei uns veröffentlicht am 24.10.2013

Tenor Hinweis der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofs: Der Tenor ist vom Gericht nicht mitgeteilt worden. Gründe   I. 1 Das LG verurteilte den Beschwerdeführer am 19.4.2006 wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in se

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 28. März 2011 - I Ws 62/11

bei uns veröffentlicht am 28.03.2011

Tenor 1. Der angefochtene Beschluss wird hinsichtlich der Dauer der erteilten Weisung nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 StGB aufgehoben. Insoweit wird die Sache zu neuer Prüfung und Entscheidung an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Rost

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 23. Feb. 2011 - I Ws 38/11

bei uns veröffentlicht am 23.02.2011

Tenor 1. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die insoweit dem Verurteilten erwachsenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt. Gründe I. 1 Der Beschwerdeführer wurde mit s

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 22. Feb. 2011 - I Ws 39/11

bei uns veröffentlicht am 22.02.2011

Tenor 1. Der Wiedereinsetzungsantrag wird als unzulässig verworfen. 2. Ziffer 4 d) des Tenors der angefochtenen Entscheidung wird aufgehoben. Insoweit wird die Sache zu neuer Prüfung und Entscheidung an die Strafvollstreckungskammer des Lan

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 08. Dez. 2010 - 1 BvR 1106/08

bei uns veröffentlicht am 08.12.2010

Tenor Der Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 8. Januar 2008 - 6 Ws 022/07 VRs - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes, s

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In den Fällen der §§ 174 bis 174c, 176 bis 180, 181a, 182 und 184b kann das Gericht Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).