Steuerberatungsgesetz - StBerG | § 6 Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen

Das Verbot des § 5 gilt nicht für

1.
die Erstattung wissenschaftlich begründeter Gutachten,
2.
die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen für Angehörige im Sinne des § 15 der Abgabenordnung,
3.
die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind; hierzu gehören nicht das Kontieren von Belegen und das Erteilen von Buchungsanweisungen,
4.
das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen der Abschlußprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind.

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zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Steuerberatungsgesetz - StBerG | § 8 Werbung


(1) Auf eigene Dienste oder Dienste Dritter zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen darf hingewiesen werden, soweit über die Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet wird. (2) Werbung, die auf die Erteilung eines Auftrags zur

Steuerberatungsgesetz - StBerG | § 86 Aufgaben der Bundessteuerberaterkammer


(1) Die Bundessteuerberaterkammer hat die ihr durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen. (2) Der Bundessteuerberaterkammer obliegt insbesondere, 1. in Fragen, welche die Gesamtheit der Steuerberaterkammern angehen, die Auffassung der einzeln

Steuerberatungsgesetz - StBerG | § 7 Untersagung der Hilfeleistung in Steuersachen


(1) Das Finanzamt kann die Hilfeleistung in Steuersachen untersagen,1.wenn die Tätigkeit durch eine Person oder Vereinigung ausgeübt wird, die nicht unter die §§ 3, 3a, 3d oder 4 fällt,2.wenn bei einer Tätigkeit nach den §§ 3a, 3d, 4 oder 6 die jewei
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Abgabenordnung - AO 1977 | § 15 Angehörige


(1) Angehörige sind: 1. der Verlobte,2. der Ehegatte oder Lebenspartner,3. Verwandte und Verschwägerte gerader Linie,4. Geschwister,5. Kinder der Geschwister,6. Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Ehegatten oder Lebenspar
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Steuerberatungsgesetz - StBerG | § 5 Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen, Missbrauch von Berufsbezeichnungen


(1) Andere als die in den §§ 3, 3a, 3d und 4 bezeichneten Personen und Vereinigungen dürfen nicht geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten, insbesondere nicht geschäftsmäßig Rat in Steuersachen erteilen. Die in den §§ 3a, 3d und 4 bezeichneten Pe

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27 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Mai 2019 - IX ZR 11/18

bei uns veröffentlicht am 02.05.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 11/18 Verkündet am: 2. Mai 2019 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 627 Abs. 1 a) Sc

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Okt. 2010 - I ZR 5/09

bei uns veröffentlicht am 14.10.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 5/09 Verkündet am: 14. Oktober 2010 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Feb. 2008 - I ZR 142/05

bei uns veröffentlicht am 21.02.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 142/05 Verkündet am: 21. Februar 2008 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Feb. 2016 - I ZR 79/15

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZR 79/15 vom 25. Februar 2016 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:250216BIZR79.15.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. Februar 2016 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Büscher, die Richter

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Feb. 2010 - IX ZR 114/09

bei uns veröffentlicht am 11.02.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 114/09 Verkündet am: 11. Februar 2010 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Dez. 2007 - VI ZR 14/07

bei uns veröffentlicht am 11.12.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 14/07 Verkündet am: 11. Dezember 2007 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Dez. 2016 - I ZR 96/16

bei uns veröffentlicht am 15.12.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZR 96/16 vom 15. Dezember 2016 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:151216BIZR96.16.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. Dezember 2016 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Büscher, die Richte

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Juli 2001 - I ZR 261/98

bei uns veröffentlicht am 12.07.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 261/98 Verkündet am: 12. Juli 2001 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR :

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Juli 2001 - III ZR 172/00

bei uns veröffentlicht am 26.07.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 172/00 Verkündet am: 26. Juli 2001 Fitterer, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ------------------

Landgericht München I Endurteil, 17. Feb. 2017 - 4 O 9827/16

bei uns veröffentlicht am 17.02.2017

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.390,14 € nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 16.03.2016 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 2. Auf die Widerklage hin wi

Bundesfinanzhof Urteil, 07. Juni 2017 - II R 22/15

bei uns veröffentlicht am 07.06.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 23. Juli 2014 2 K 580/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Landgericht Hamburg Urteil, 05. Mai 2017 - 418 HKO 39/15

bei uns veröffentlicht am 05.05.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Die Kläger

Hanseatisches Oberlandesgericht Urteil, 29. Sept. 2016 - 4 U 81/16

bei uns veröffentlicht am 29.09.2016

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Kammer 13 für Handelssachen, vom 28. April 2016 (Az.: 413 HKO 44/15) wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Dies

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 20. Juli 2016 - 1 K 362/15

bei uns veröffentlicht am 20.07.2016

Tenor Ziff. 2 der Verfügung des Landratsamts ... vom 15.12.2014 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Freiburg vom 04.02.2015 werden aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, die Hinzuziehung des Prozessbevollmächtigten der Kläger

Landgericht Hamburg Urteil, 28. Apr. 2016 - 413 HKO 44/15

bei uns veröffentlicht am 28.04.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 D

Finanzgericht Köln Urteil, 21. Okt. 2015 - 2 K 1505/08

bei uns veröffentlicht am 21.10.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 5.000 € festgesetzt. 1Tatbestand 2Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit einer Untersagung der Hilfeleistung in Steuersachen. 3Der Kläger w

Landgericht Bielefeld Urteil, 21. Juli 2015 - 15 O 54/15

bei uns veröffentlicht am 21.07.2015

Tenor 1. Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr geschäftsmäßige Steuerrechtshilfe anzubieten, wenn dies geschieht a)                    wie geschehen mit der Anzeige im N.er Tageblatt vom xxx    (Anlage K 1) durch

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Juni 2015 - I ZR 145/14

bei uns veröffentlicht am 25.06.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I Z R 1 4 5 / 1 4 Verkündet am: 25. Juni 2015 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Landgericht Dessau-Roßlau Urteil, 15. Mai 2015 - 3 O 50/14

bei uns veröffentlicht am 15.05.2015

Tenor 1. Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzendes Ordnungsgeld von bis zu EUR 250.000,00, ersatzweise einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, die insgesamt zwei Jahre ni

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 31. März 2015 - I-20 U 241/13

bei uns veröffentlicht am 31.03.2015

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das am 6. November 2013 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und zwar dahingehend, dass die Bezugnahmen zu Ziffer 1.1. und 1.2. entfallen. Im Übrigen wird di

Bundesfinanzhof Urteil, 10. März 2015 - VII R 12/14

bei uns veröffentlicht am 10.03.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 27. November 2013  3 K 649/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 22. Apr. 2014 - 6 B 34/14

bei uns veröffentlicht am 22.04.2014

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt. 1G r ü n d e : 2Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Aus den in

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 22. Jan. 2014 - 6 U 45/13

bei uns veröffentlicht am 22.01.2014

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Teil-Anerkenntnis- und -Endurteil des Landgerichts Karlsruhe vom 08.03.2013 - Az. 14 O 43/12 KfH III - im Kostenpunkt aufgehoben und in Ziffer 2 wie folgt abgeändert: a) Die Beklagte

Landgericht Düsseldorf Urteil, 06. Nov. 2013 - 12 O 502/12

bei uns veröffentlicht am 06.11.2013

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der zukünftigen Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, zu unterlassen, 1. mit dem einschränkungslosen Hinweis „Buchführungsbüro“ zu w

Bundesfinanzhof Urteil, 09. Feb. 2012 - V R 20/11

bei uns veröffentlicht am 09.02.2012

Tatbestand 1 I. Streitig ist, ob an einen im Drittland ansässigen Unternehmer erbrachte Buchhaltungsleistungen im Inland ausgeführt werden.

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 17. Juli 2007 - 3 K 119/06

bei uns veröffentlicht am 17.07.2007

Tatbestand   1 Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger die Feststellung, dass das beklagte Finanzamt (FA) dadurch gegen § 30 der Abgabenordnung (AO) und seine durch diese Vorschrift geschützten Rechte verstoßen habe, dass es der Straf- und

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 10. Sept. 1999 - 6 W 28/99

bei uns veröffentlicht am 10.09.1999

Tenor Die sofortige Beschwerde des Schuldners gegen den Beschluss der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 01.04.1999 -7 O 507/92- wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Schuldner zu tragen. 1G r ü n d e: 2Die sofortig

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(1) Andere als die in den §§ 3, 3a, 3d und 4 bezeichneten Personen und Vereinigungen dürfen nicht geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten, insbesondere nicht geschäftsmäßig Rat in Steuersachen erteilen. Die in den §§ 3a, 3d und 4 bezeichneten Personen und...
(1) Angehörige sind: 1. der Verlobte,2. der Ehegatte oder Lebenspartner,3. Verwandte und Verschwägerte gerader Linie,4. Geschwister,5. Kinder der Geschwister,6. Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner,7...
(1) Angehörige sind: 1. der Verlobte,2. der Ehegatte oder Lebenspartner,3. Verwandte und Verschwägerte gerader Linie,4. Geschwister,5. Kinder der Geschwister,6. Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner,7...
(1) Angehörige sind: 1. der Verlobte,2. der Ehegatte oder Lebenspartner,3. Verwandte und Verschwägerte gerader Linie,4. Geschwister,5. Kinder der Geschwister,6. Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner,7...