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§ 7Amtlich · § 5 UrhG

Datensicherheit

Zeitreise: 22.12.2025

Der Betreiber des Registers hat durch organisatorische und technische Vorkehrungen sicherzustellen, dass die eingereichten Daten während ihrer Übermittlung und Abrufbarkeit unversehrt und vollständig bleiben sowie gegen unbefugte Kenntnisnahme Dritter geschützt sind.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

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