Inkrafttreten
(1) § 2 Absatz 4 Satz 2, Absatz 5 Nummer 2 und 3 dieser Verordnung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
(2) § 2 Absatz 5 Nummer 1 dieser Verordnung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
(3) Im Übrigen tritt diese Verordnung am 1. Januar 2016 in Kraft.
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