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§ 4Amtlich · § 5 UrhG

Stichtag für die Erhebungen

Zeitreise: 17.06.2024‹ § 3§ 5 ›

Stichtag für die Erhebungen ist der 1. Januar jeden Jahres, beginnend mit dem 1. Januar 2025.

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Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

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