Schiedsamtsverordnung - SchiedsAmtsO | § 15

Auf Verlangen haben die Vertragsparteien dem zuständigen Schiedsamt oder dem zuständigen sektorenübergreifenden Schiedsgremium die für die Entscheidung erforderlichen Unterlagen vorzulegen.

ra.de-OnlineKommentar zu § 137 FlurbG

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Urteile | § 137 FlurbG

Urteil einreichen

2 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 137 FlurbG.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 27. Jan. 2016 - L 12 KA 29/13 KL

bei uns veröffentlicht am 27.01.2016

Tenor I. Die Klage der Klägerin gegen den Beschluss des Landesschiedsamtes vom 18.12.2012 wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1)

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 17. Dez. 2014 - L 12 KA 5022/14 KL

bei uns veröffentlicht am 17.12.2014

Tenor I. Auf die Klage wird der Beschluss des Landesschiedsamts für die vertragszahnärztliche Versorgung in Bayern vom 26. Februar 2014, aufgehoben. Der Beklagte wird verurteilt, über den Antrag der Beigeladenen vom 21.11./18.12.2013 u