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§ 9Amtlich · § 5 UrhG

Mitteilung des Ergebnisses der Feldbestandsprüfung

Zeitreise: 23.05.2025‹ § 8§ 10 ›

Die Anerkennungsstelle teilt dem Antragsteller und dem Vermehrer das Ergebnis der Feldbestandsprüfung sowie das Ergebnis der Prüfung des Bestandes von Stecklingen im Ansaatjahr schriftlich oder elektronisch mit; im Falle mehrfacher Feldbesichtigung oder Nachbesichtigung jedoch erst nach der letzten Besichtigung.

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