Rechtspflegergesetz - RPflG 1969 | § 21 Festsetzungsverfahren

Folgende Geschäfte im Festsetzungsverfahren werden dem Rechtspfleger übertragen:

1.
die Festsetzung der Kosten in den Fällen, in denen die §§ 103ff. der Zivilprozessordnung anzuwenden sind;
2.
die Festsetzung der Vergütung des Rechtsanwalts nach § 11 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes;
3.
die Festsetzung der Gerichtskosten nach den Gesetzen und Verordnungen zur Ausführung von Verträgen mit ausländischen Staaten über die Rechtshilfe sowie die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und anderer Schuldtitel in Zivil- und Handelssachen.

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Rechtspflegergesetz - RPflG 1969 | § 14 Kindschafts- und Adoptionssachen


(1) Von den dem Familiengericht übertragenen Angelegenheiten in Kindschafts- und Adoptionssachen sowie den entsprechenden Lebenspartnerschaftssachen bleiben dem Richter vorbehalten:1.Verfahren, die die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens d
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG | § 11 Festsetzung der Vergütung


(1) Soweit die gesetzliche Vergütung, eine nach § 42 festgestellte Pauschgebühr und die zu ersetzenden Aufwendungen (§ 670 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) zu den Kosten des gerichtlichen Verfahrens gehören, werden sie auf Antrag des Rechtsanwalts oder

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22 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Jan. 2006 - III ZB 63/05

bei uns veröffentlicht am 26.01.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZB 63/05 vom 26. Januar 2006 in dem Kostenfestsetzungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZPO §§ 78, 91, 104; BRAO § 36 a) Für die sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Nov. 2018 - 2 ARs 314/18

bei uns veröffentlicht am 27.11.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 314/18 2 AR 238/18 vom 27. November 2018 in der Jugendvollstreckungssache gegen Verteidiger: Rechtsanwalt hier: Gerichtsstandsbestimmung Az.: Warn VRJs 2555/17 jug Amtsgericht Nürnberg JKI Qs 54/17 jug Landgeri

Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 22. Okt. 2015 - 2 Ta 118/15

bei uns veröffentlicht am 22.10.2015

Gründe LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 2 Ta 118/15 Beschluss Datum: 22.10.2015 12 Ca 483/14 (Arbeitsgericht Nürnberg) Rechtsvorschriften: Leitsatz: Die Beschwerde der Staatskasse gegen den Beschluss des Arbe

Oberlandesgericht München Beschluss, 10. Sept. 2015 - 34 Wx 256/15

bei uns veröffentlicht am 10.09.2015

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 34 Wx 256/15 Beschluss vom 10.9.2015 AG Mühldorf a. Inn - Grundbuchamt 34. Zivilsenat In der Grundbuchsache Beteiligte: 1) H. - Beschwerdeführer 2) G

Oberlandesgericht München Beschluss, 03. Aug. 2016 - 34 SchH 9/15

bei uns veröffentlicht am 03.08.2016

Tenor 1. Auf die Erinnerung des Antragsgegners wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Oberlandesgerichts München vom 12. Januar 2016 dahin abgeändert, dass die von dem Antragsgegner an den Antragsteller gemäß § 104 ZPO nach dem Beschluss

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 20. Mai 2014 - 2 Ws 225/14

bei uns veröffentlicht am 20.05.2014

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Rechtsanwältin Dr. G. gegen den Beschluss der auswärtigen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Regensburg mit dem Sitz in Straubing - Rechtspfleger - vom 19.03.2014 wird als unbegründet verworfen.

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Mai 2017 - IX ZB 79/16

bei uns veröffentlicht am 18.05.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 79/16 vom 18. Mai 2017 in dem Kostenfestsetzungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 15 Weist das Insolvenzgericht den durch einen Gesellschafter gestellten Antrag einer Gesel

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 16. Feb. 2017 - 2 Ws 34/17

bei uns veröffentlicht am 16.02.2017

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Verurteilten gegen die Kostenentscheidung in dem Urteil des Landgerichts Freiburg vom 6. Dezember 2016 wird die Kostenentscheidung dahin ergänzt, dass der Angeklagte die Hälfte der Kosten des Revisionsverfah

Landgericht Hagen Beschluss, 06. Juli 2016 - 44 Qs 65/16

bei uns veröffentlicht am 06.07.2016

Tenor Die sofortige Beschwerde wird als unbegründet verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die insoweit dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen werden der Nebenklägerin auferlegt. Der Beschwerdewert wird auf 261,80 EUR festge

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 27. Juni 2016 - 17 W 273/15

bei uns veröffentlicht am 27.06.2016

Tenor Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 13. Juli 2015 – 12 O 145/08 – zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen der Beschw

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 11. Jan. 2016 - 17 W 255/15

bei uns veröffentlicht am 11.01.2016

Tenor Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 9. Juni 2015 – 9 O 339/09 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen dem Besch

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 10. Juli 2015 - 1 So 47/15

bei uns veröffentlicht am 10.07.2015

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers werden der Vergütungsfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 24. April 2015 (10 K 2545/11) sowie der Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 22. Mai

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 31. März 2015 - 17 W 85/15

bei uns veröffentlicht am 31.03.2015

Tenor Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss der Einzelrichterin der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 28. Januar 2015 – 10 O 538/13 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen dem Beschwerdeführer z

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 24. Juli 2014 - 1 Ws 305/14

bei uns veröffentlicht am 24.07.2014

Tenor Der angefochtene Kostenfestsetzungsbeschluss wird dahingehend abgeändert, dass die dem früheren Angeklagen aus der Landeskasse gem. § 153 Abs. 2 StPO zu erstattenden notwendigen Auslagen auf 5.642,33 Euro festgesetzt werden. Die weitergehende

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 06. März 2014 - 2 Ws 61/14

bei uns veröffentlicht am 06.03.2014

Tenor Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Angeklagten verworfen. 1Gründe: 2I. 3Die 10. große Strafkammer des Landgerichts Köln hat gegen den von Rechtsanwalt … als Pflichtverteidiger verteidigten Angeklagten mit Urteil vom 05.02.2013 wegen

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 26. Feb. 2014 - 17 W 185/13

bei uns veröffentlicht am 26.02.2014

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin vom 9. Oktober 2013 wird der Beschluss des Rechtspflegers der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 23.09.2013 – 23 O 339/09 – aufgehoben und an das Landgericht zur erneuten Entscheidung – auch

Bundesverfassungsgericht Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren, 22. Jan. 2013 - 1 BvR 367/12

bei uns veröffentlicht am 22.01.2013

Tenor Die Bundesrepublik Deutschland hat der Beschwerdeführerin ihre notwendigen Auslagen für das Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten.

Landgericht Bad Kreuznach Beschluss, 02. Sept. 2010 - 2 Qs 72/10

bei uns veröffentlicht am 02.09.2010

Auf die sofortige Beschwerde des Verurteilten B. werden die nach dem Beschluss des Landgerichts Bad Kreuznach vom 21.04.2009 von der Staatskasse an den Verurteilten zu erstattenden notwendigen Auslagen auf 95,20 € festgesetzt. Im Übrigen wird

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 17. Nov. 2009 - 8 W 452/09

bei uns veröffentlicht am 17.11.2009

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss der Rechtspflegerin des Landgerichts Stuttgart vom 16. Oktober 2009, Az. 18 O 240/08, wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahren

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 24. Sept. 2009 - 8 WF 155/09

bei uns veröffentlicht am 24.09.2009

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts Reutlingen - Familiengericht - vom 12. August 2009, Az. 11 F 848/07, aufgehoben. 2. Der Kostenantrag

Landgericht Offenburg Beschluss, 31. Mai 2006 - 3 Qs 12/06

bei uns veröffentlicht am 31.05.2006

Tenor Das Verfahren wird an das Amtsgericht Offenburg zur Entscheidung in eigener Zuständigkeit zurückgegeben. Gründe   I. 1

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 13. Juli 2004 - 9 W 91/04

bei uns veröffentlicht am 13.07.2004

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Kläger nach einem Wert von 511,29 € (= 1.000 DM) auferlegt. Gründe I. 1 1. Über die nach §§ 11 Abs. 1 RPflG, 104 Abs. 3, 56

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(1) Soweit die gesetzliche Vergütung, eine nach § 42 festgestellte Pauschgebühr und die zu ersetzenden Aufwendungen (§ 670 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) zu den Kosten des gerichtlichen Verfahrens gehören, werden sie auf Antrag des Rechtsanwalts oder des...
(1) Soweit die gesetzliche Vergütung, eine nach § 42 festgestellte Pauschgebühr und die zu ersetzenden Aufwendungen (§ 670 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) zu den Kosten des gerichtlichen Verfahrens gehören, werden sie auf Antrag des Rechtsanwalts oder des...