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§ 3Amtlich · § 5 UrhG

Pflegegeld in der Unfallversicherung

Zeitreise: 07.06.2002‹ § 2§ 4 ›

Das Pflegegeld der gesetzlichen Unfallversicherung beträgt vom 1. Juli 2002 an 1. für Versicherungsfälle, für die § 44 Abs. 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch anzuwenden ist, zwischen 292 Euro und 1 168 Euro monatlich, 2. für Versicherungsfälle, für die § 215 Abs. 5 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch anzuwenden ist, zwischen 253 Euro und 1 011 Euro monatlich.

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