§ 23 18. RAG
Es treten in Kraft: § 17 mit Ausnahme von Nummer 3, § 18 und § 21 mit Wirkung vom 1. Januar 1975, § 15 Nr. 1 und § 17 Nr. 3 am 1. Januar 1976, die übrigen Vorschriften am Tag nach der Verkündung.
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