Struktur der Berufsausbildung
Die Berufsausbildung gliedert sich in: 1. Pflichtqualifikationen nach § 4 Absatz 2 Abschnitt I Nummer 1 bis 10, 2. vom Ausbildenden festzulegende Wahlqualifikationen nach § 4 Absatz 2 Abschnitt II Nummer 1 bis 16 im Umfang von insgesamt 72 Wochen; dabei sind aus den Wahlqualifikationen nach den Nummern 1 bis 3 mindestens zwei und aus den Wahlqualifikationen nach den Nummern 4 bis 6 mindestens eine auszuwählen.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
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