Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung - PflSchAnwV 1992 | § 1 Vollständiges Anwendungsverbot
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Verordnung über Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel Inhaltsverzeichnis
Pflanzenschutzmittel, die aus einem in Anlage 1 aufgeführten Stoff bestehen oder einen solchen Stoff enthalten, dürfen nicht angewandt werden.
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published on 17/03/2016 00:00
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
III.
Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger wendet sich gegen einen B
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