Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung - PflSchAnwV 1992 | § 1 Vollständiges Anwendungsverbot

Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung - PflSchAnwV 1992 | § 1 Vollständiges Anwendungsverbot
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Pflanzenschutzmittel, die aus einem in Anlage 1 aufgeführten Stoff bestehen oder einen solchen Stoff enthalten, dürfen nicht angewandt werden.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

1 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

published on 17/03/2016 00:00

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger wendet sich gegen einen B
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.