Preisangabenverordnung - PAngV 2022 | § 9 Preisermäßigungen
Preisangabenverordnung - PAngV 2022 | § 9 Preisermäßigungen
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
Preisangabenverordnung Inhaltsverzeichnis
(1) Die Pflicht zur Angabe eines neuen Gesamtpreises oder Grundpreises gilt nicht bei
- 1.
individuellen Preisermäßigungen; - 2.
nach Kalendertagen zeitlich begrenzten und durch Werbung oder in sonstiger Weise bekannt gemachten generellen Preisermäßigungen; - 3.
schnell verderblichen Waren oder Waren mit kurzer Haltbarkeit, wenn der geforderte Gesamtpreis wegen einer drohenden Gefahr des Verderbs oder eines drohenden Ablaufs der Haltbarkeit herabgesetzt wird und dies für die Verbraucher in geeigneter Weise kenntlich gemacht wird.
(2) Die Pflicht zur Angabe eines neuen Grundpreises gilt nicht bei Waren ungleichen Nenngewichts oder -volumens oder ungleicher Nennlänge oder -fläche mit gleichem Grundpreis, wenn der geforderte Gesamtpreis um einen einheitlichen Betrag oder Prozentsatz ermäßigt wird.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare
10 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
moreResultsText
published on 28/03/2019 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 85/18 Verkündet am: 28. März 2019 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ne
published on 28/03/2019 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 44/18 Verkündet am: 28. März 2019 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2019:280319UIZR44.18.0 Der I
published on 29/04/2010 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 99/08 Verkündet am: 29. April 2010 Führinger Justizangestellte, als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG
published on 03/07/2003 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 66/01 Verkündet am: 3. Juli 2003 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.