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§ 11Amtlich · § 5 UrhG

Vorrang dieser Verordnung

Zeitreise: 12.09.1990‹ § 10§ 12 ›

Die Bestimmungen dieser Verordnung gehen den Bestimmungen der bestehenden naturschutzrechtlichen Beschlüsse, Verordnungen oder Anordnungen für dieses Gebiet vor.

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