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§ 1Amtlich · § 5 UrhG

Ausprägung von deutschen Euro-Münzen

Zeitreise: 22.12.2011

Der Bund prägt Münzen (deutsche Euro-Münzen) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 975/98 des Rates vom 3. Mai 1998 über die Stückelungen und die technischen Merkmale der für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. EG Nr. L 139 S. 6) in der jeweils geltenden Fassung aus.

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Ende des Gesetzes