Ausbildungsberufsbild
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, 2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 4. Umweltschutz, 5. Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Kundenorientierung, 6. Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken, 7. Auswählen und Vorbereiten von Werk- und Hilfsstoffen, 8. Nutzen und Warten von Werkzeugen, Arbeitsgeräten, Maschinen und Zusatzeinrichtungen, 9. Ausführen von gestalterischen Arbeiten, 10. Zuschneiden von Werk- und Hilfsstoffen sowie Grundkonstruktion von Schnitten, 11. Bügeln und Fixieren von Werk- und Hilfsstoffen, 12. Ausführen von Näh- und Teilarbeiten, 13. Fertigstellen von Bekleidung, 14. Verändern und Aufarbeiten von Bekleidung, 15. Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.
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