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§ 10Amtlich · § 5 UrhG

Beratung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Zeitreise: 29.03.2017

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird bei seiner Tätigkeit nach den §§ 6 bis 9 und bei Auswertungen von Daten von der Koordinierungsgruppe Versorgung beraten.

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