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§ 2Amtlich · § 5 UrhG

Erhebungspersonen

Zeitreise: 29.09.2010

Die Daten zu Merkmalen des Migrationshintergrundes nach § 4 Absatz 1 sind für alle Ausbildung- und Arbeitsuchenden, Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, zu erheben.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

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