Eingangsformel 2. LADV-Saar
Auf Grund des § 12 Abs. 2 und des § 37 Abs. 1 und 3 des Gesetzes zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland vom 30. Juli 1960 (BGBl. I S. 637), zuletzt geändert durch § 3 des Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes vom 23. Mai 1963 (BGBl. I S. 360), verordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates:
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