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§ 11Amtlich · § 5 UrhG

Anwendungszeitpunkt

Zeitreise: 26.05.1975

Die Vorschriften der §§ 1 bis 9 sind mit Wirkung vom Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland, § 2 Abs. 2 jedoch mit Wirkung vom 1. Juni 1961 ab anzuwenden.

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Ende des Gesetzes