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§ 2Amtlich · § 5 UrhG

Zweck des Sondervermögens

Zeitreise: 23.05.2023‹ § 1§ 3 ›

Aus dem Sondervermögen sollen Investitionen zum Ausbau der Betreuung von Kindern gefördert werden. Das Nähere wird durch eine Regelung nach Artikel 104b des Grundgesetzes bestimmt.

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