Konzessionsabgabenverordnung - KAV | § 8 Übergangsvorschrift

(1) Soweit Konzessionsabgaben bereits für Lieferungen im Jahre 1991 vereinbart und gezahlt worden sind, sind diese Zahlungen spätestens zum 1. Januar 1993 auf Centbeträge je Kilowattstunde umzustellen. Dabei ist, getrennt für Strom und Gas sowie für Tarif- und Sonderabnehmer, zu ermitteln, wie vielen Cents pro Kilowattstunde die zwischen Versorgungsunternehmen und Gemeinde vereinbarte Konzessionsabgabe 1990 entsprochen hätte. Dieser Betrag ist, beginnend 1993, jährlich je Kilowattstunde wie folgt zu kürzen, bis die Höchstbeträge nach § 2 erreicht sind:

1.
bei Strom für Lieferungen an Tarifabnehmer um 0,07 Cent, an Sonderabnehmer um 0,01 Cent,
2.
bei Gas für Lieferungen an Tarifabnehmer um 0,03 Cent.

(2) Für die Lieferung von Stadtgas dürfen in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen vor dem 1. Januar 1999 keine Konzessionsabgaben vereinbart oder gezahlt werden.

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Konzessionsabgabenverordnung - KAV | § 4 Tarifgestaltung


(1) Konzessionsabgaben sind in den Entgelten für den Netzzugang und allgemeinen Tarifen auszuweisen. Gelten die Entgelte für den Netzzugang und allgemeinem Tarifpreise für mehrere Gemeinden, genügt die Angabe der für sie maßgeblichen Höchstbeträge so
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Konzessionsabgabenverordnung - KAV | § 2 Bemessung und zulässige Höhe der Konzessionsabgaben


(1) Konzessionsabgaben dürfen nur in Centbeträge je gelieferter Kilowattstunde vereinbart werden. (2) Bei der Belieferung von Tarifkunden dürfen folgende Höchstbeträge je Kilowattstunde nicht überschritten werden: 1.a)bei Strom, der im Rahmen ein

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Bundesgerichtshof Urteil, 13. Mai 2004 - 5 StR 73/03

bei uns veröffentlicht am 13.05.2004

Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung: ja StGB § 266 Abs. 1 1. Investitionsbeihilfen begründen grundsätzlich keine Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB, es sei denn, der Empfänger hat zugleich über den Subventionszwe

Referenzen

(1) Konzessionsabgaben dürfen nur in Centbeträge je gelieferter Kilowattstunde vereinbart werden. (2) Bei der Belieferung von Tarifkunden dürfen folgende Höchstbeträge je Kilowattstunde nicht überschritten werden: 1.a)bei Strom, der im Rahmen eines...