Kapitalanlagegesetzbuch - KAGB | § 46 Jahresabschluss und Lagebericht von extern verwalteten Spezial-AIF, für deren Rechnung Gelddarlehen nach § 285 Absatz 2 oder § 292a Absatz 2 vergeben werden

Bei einem extern verwalteten geschlossenen inländischen Spezial-AIF, für dessen Rechnung eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft, die die Voraussetzungen des § 2 Absatz 4 Satz 2 erfüllt, Gelddarlehen gemäß § 285 Absatz 2 oder § 292a Absatz 2 vergibt, und auf den § 44 Absatz 1 Nummer 7 Satz 3 nicht anzuwenden ist, sind für den Jahresabschluss die Bestimmungen des Ersten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Dritten Buches des Handelsgesetzbuchs und für den Lagebericht die Bestimmungen des § 289 des Handelsgesetzbuchs einzuhalten, soweit sich nichts anderes ergibt

1.
aus dem entsprechend anwendbaren § 120 Absatz 2 bis 8 bei geschlossenen Spezial-AIF in der Rechtsform einer juristischen Person oder
2.
dem entsprechend anwendbaren § 135 Absatz 3 bis 11 bei geschlossenen Spezial-AIF in der Rechtsform einer Personenhandelsgesellschaft.
§ 264 Absatz 1 Satz 4 erster Halbsatz, Absatz 3 und 4 sowie § 264b des Handelsgesetzbuchs sind nicht anzuwenden.

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Handelsgesetzbuch - HGB | § 289 Inhalt des Lageberichts


(1) Im Lagebericht sind der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Kapitalgesellschaft so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. Er hat eine ausgewogene und umfas

Handelsgesetzbuch - HGB | § 264b Befreiung der offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften im Sinne des § 264a von der Anwendung der Vorschriften dieses Abschnitts


Eine Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 264a Absatz 1, die nicht im Sinne des § 264d kapitalmarktorientiert ist, ist von der Verpflichtung befreit, einen Jahresabschluss und einen Lagebericht nach den Vorschriften dieses Abschnitts aufzustell
zitiert 4 andere §§ aus dem .

Kapitalanlagegesetzbuch - KAGB | § 2 Ausnahmebestimmungen


(1) Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf 1. Holdinggesellschaften, die eine Beteiligung an einem oder mehreren anderen Unternehmen halten, a) deren Unternehmensgegenstand darin besteht, durch ihre Tochterunternehmen oder verbundenen Unternehmen ode

Kapitalanlagegesetzbuch - KAGB | § 44 Registrierung und Berichtspflichten


(1) AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften, bei denen die Voraussetzungen nach § 2 Absatz 4 Satz 2 vorliegen,1.sind zur Registrierung bei der Bundesanstalt verpflichtet,2.weisen sich und die von ihnen zum Zeitpunkt der Registrierung verwalteten AIF geg

Kapitalanlagegesetzbuch - KAGB | § 120 Jahresabschluss und Lagebericht; Verordnungsermächtigung


(1) Auf den Jahresabschluss und den Lagebericht einer Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital sind die Vorschriften des Ersten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Dritten Buches des Handelsgesetzbuchs anzuwenden, soweit sich au

Kapitalanlagegesetzbuch - KAGB | § 135 Jahresbericht; Verordnungsermächtigung


(1) Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat für die offene Investmentkommanditgesellschaft, auch wenn auf diese § 264a des Handelsgesetzbuchs nicht anzuwenden ist, für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres spätestens sechs Monate nach Ende des Gesch

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Oberlandesgericht München Endurteil, 13. Juni 2018 - 7 U 2976/17

bei uns veröffentlicht am 13.06.2018

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 21.07.2017, Az. 3 O 21614/16, wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist vorlä

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