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§ 11Amtlich · § 5 UrhG

Satzung

Zeitreise: 29.03.2017

Die Stiftung gibt sich eine Satzung, die vom Kuratorium mit einer Mehrheit von drei Vierteln seiner Mitglieder beschlossen wird. Das Gleiche gilt für Änderungen der Satzung.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

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