Investmentsteuergesetz - InvStG 2018 | § 44 Anteilige Abzüge aufgrund einer Steuerbefreiung
§ 21 ist entsprechend auf Betriebsvermögensminderungen, Betriebsausgaben, Veräußerungskosten oder Werbungskosten anzuwenden, die mit Erträgen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, die ganz oder teilweise von der Besteuerung freizustellen sind.
Referenzen - Gesetze |
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wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.
wird zitiert von 1 anderen §§ im .
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