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§ 3Amtlich · § 5 UrhG

Übergangsregelung

Zeitreise: 03.07.2003‹ § 2§ 3.2 ›

(1) (weggefallen)

(2) Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bis zum 31. Juli 2007 begonnen wurden, sind die Vorschriften dieser Verordnung weiter anzuwenden.

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