Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV | § 7 Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse

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Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken Inhaltsverzeichnis

Zur Wertermittlung und zur Ableitung erforderlicher Daten für die Wertermittlung sind Kaufpreise und andere Daten wie Mieten und Bewirtschaftungskosten heranzuziehen, bei denen angenommen werden kann, dass sie nicht durch ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse beeinflusst worden sind. Eine Beeinflussung durch ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse kann angenommen werden, wenn Kaufpreise und andere Daten erheblich von den Kaufpreisen und anderen Daten in vergleichbaren Fällen abweichen.

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published on 29/11/2013 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BLw 2/12 vom 29. November 2013 in der Landwirtschaftssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AEUV Art. 107 Abs. 1; GrdstVG § 9 Abs. 1 Nr. 3 Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird im Wege des
published on 28/04/2011 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZR 192/10 vom 28. April 2011 in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. April 2011 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, die Richter Dr. Lemke und Prof. Dr. Schmidt-Räntsc
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