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§ 4Amtlich · § 5 UrhG

Satzung

Zeitreise: 13.10.2016‹ § 3§ 5 ›

Die Stiftung gibt sich eine Satzung, die vom Kuratorium mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder beschlossen wird und der Genehmigung der für Kultur und Medien zuständigen obersten Bundesbehörde bedarf. Das Gleiche gilt für die Änderung der Satzung.

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