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§ 1Amtlich · § 5 UrhG

Rechtsform der Stiftung

Zeitreise: 13.10.2016§ 2 ›

Unter dem Namen „Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung“ wird mit Sitz in Hamburg eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet. Die Stiftung entsteht mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes.

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