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§ 7Amtlich · § 5 UrhG

Weitere externe Meldestelle

Zeitreise: 07.08.2023

Für externe Meldungen über Verstöße innerhalb der externen Meldestelle des Bundes, die in die Zuständigkeit der externen Meldestelle des Bundes fallen, ist das Bundeskartellamt die weitere externe Meldestelle nach § 23 Absatz 1 des Hinweisgeberschutzgesetzes.

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