Hebammengesetz - HebG 2020 | § 74 Übergangsvorschriften für Entbindungspfleger

(1) Die außerhalb dieses Gesetzes für „Hebammen“ bestehenden Rechtsvorschriften sind auch auf „Entbindungspfleger“ anzuwenden.

(2) Entbindungspfleger haben auf Antrag Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 5 mit der Berufsbezeichnung „Hebamme“. In der Erlaubnis ist auf die ihr zugrunde liegende Berufsqualifikation sowie das Datum der ursprünglichen Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung hinzuweisen.

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Referenzen - Gesetze | § 9 SGG

§ 9 SGG zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

§ 9 SGG wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.

Krankenhausfinanzierungsgesetz - KHG | § 17b Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für DRG-Krankenhäuser, Verordnungsermächtigung


(1) Für die Vergütung der allgemeinen Krankenhausleistungen gilt ein durchgängiges, leistungsorientiertes und pauschalierendes Vergütungssystem, soweit Absatz 4 keine abweichenden Regelungen enthält. Das Vergütungssystem hat Komplexitäten und Komorbi

Krankenhausentgeltgesetz - KHEntgG | § 4 Vereinbarung eines Erlösbudgets


(1) Das von den Vertragsparteien nach § 11 Abs. 1 zu vereinbarende Erlösbudget umfasst für voll- und teilstationäre Leistungen die Fallpauschalen nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und die Zusatzentgelte nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2. Es umfasst nicht das E

Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung - PpUGV 2021 | § 6 Festlegung der Pflegepersonaluntergrenzen


(1) Für die folgenden pflegesensitiven Bereiche in Krankenhäusern werden die folgenden Pflegepersonaluntergrenzen schichtbezogen als Verhältnis von Patientinnen und Patienten zu einer Pflegekraft festgelegt, die unter Berücksichtigung der in Absatz 2
§ 9 SGG zitiert 1 andere §§ aus dem Sozialgerichtsgesetz.

Hebammengesetz - HebG 2020 | § 5 Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung


(1) Wer die Berufsbezeichnung „Hebamme“ führen will, bedarf der Erlaubnis. (2) Die Erlaubnis wird auf Antrag erteilt, wenn die antragstellende Person 1. das nach Teil 3 Abschnitt 1 dieses Gesetzes vorgeschriebene Studium erfolgreich absolviert un