Verordnung über Zusatzleistungen in Härtefällen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz - HärteV | § 6 Voraussetzungen der Internatsunterbringung

(1) Ausbildungsförderung wird einem Auszubildenden geleistet, dessen Bedarf sich nach § 12 Abs. 2 oder nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nr. 2 des Gesetzes bemißt, zur Deckung der Kosten der Unterbringung in einem Internat oder einer gleichartigen Einrichtung, soweit sie den nach diesen Bestimmungen des Gesetzes maßgeblichen Bedarfssatz übersteigen.

(2) Internat im Sinne des Absatzes 1 ist ein der besuchten Ausbildungsstätte angegliedertes Wohnheim, in dem der Auszubildende außerhalb der Unterrichtszeit pädagogisch betreut wird und in Gemeinschaft mit anderen Auszubildenden Verpflegung und Unterkunft erhält. Einem Internat gleichgestellt ist ein selbständiges, keiner Ausbildungsstätte zugeordnetes Wohnheim, das einem gleichartigen Zweck dient.

(3) Als Internat oder einem Internat gleichgestellt gelten nur Wohnheime, die nach landesrechtlichen Vorschriften der Schulaufsicht oder nach § 45 des Achten Buches Sozialgesetzbuch der Betriebserlaubnispflicht unterliegen.

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Verordnung über Zusatzleistungen in Härtefällen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz - HärteV | § 7 Leistung bei Internatsunterbringung


(1) Kosten der Unterbringung sind die tatsächlich im Bewilligungszeitraum zu entrichtenden Kosten ohne Schulgeld (Heimkosten). (2) Als Ausbildungsförderung wird der den maßgeblichen Bedarfssatz übersteigende Betrag geleistet, der sich aus der Teilun
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 45 Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung


(1) Der Träger einer Einrichtung, nach § 45a bedarf für den Betrieb der Einrichtung der Erlaubnis. Einer Erlaubnis bedarf nicht, wer 1. eine Jugendfreizeiteinrichtung, eine Jugendbildungseinrichtung, eine Jugendherberge oder ein Schullandheim betreib

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17 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 17. Nov. 2016 - AN 2 K 14.01992, AN 2 K 14.01993

bei uns veröffentlicht am 17.11.2016

Tenor 1. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger für den Zeitraum August 2010 bis Juli 2012 Ausbildungsförderung in gesetzlicher Höhe für ... und ... zu erstatten und gemäß § 108 Abs. 2 Satz 2, Alternative 2 SGB X zu verzinsen.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 31. Mai 2019 - 12 BV 14.236

bei uns veröffentlicht am 31.05.2019

Tenor I. Die Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 31. Mai 2019 - 12 ZB 14.1513

bei uns veröffentlicht am 31.05.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 34.641,92 € festgesetzt. Grün

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 31. Mai 2019 - 12 BV 14.174

bei uns veröffentlicht am 31.05.2019

Tenor I. Die Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 31. Mai 2019 - 12 BV 14.163

bei uns veröffentlicht am 31.05.2019

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand Die Betei

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 11. Apr. 2014 - 2 K 11.02478

bei uns veröffentlicht am 11.04.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Der Kläger, der bei dem Auszubildenden ... die Kosten für dessen Unterbringung im Kinder- und Jugendwohnbereich ... d

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 08. Juni 2017 - 7 A 11868/16

bei uns veröffentlicht am 08.06.2017

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung zitiert Tenor Unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 21. März 2016 wird der Beklagte unter Aufhebung seines Bescheides vom 26. Februar 2014 und des hierzu ergangenen Wi

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 30. Apr. 2015 - 12 S 1871/14

bei uns veröffentlicht am 30.04.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 30. Mai 2014 - 1 K 2237/13 - wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand  1 Die Kl

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Jan. 2014 - 5 C 10/13

bei uns veröffentlicht am 23.01.2014

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um das Bestehen eines sozialrechtlichen Kostenerstattungsanspruchs. 2

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Jan. 2014 - 5 C 9/13

bei uns veröffentlicht am 23.01.2014

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um das Bestehen eines sozialrechtlichen Kostenerstattungsanspruchs. 2

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Jan. 2014 - 5 C 11/13

bei uns veröffentlicht am 23.01.2014

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um das Bestehen eines sozialrechtlichen Kostenerstattungsanspruchs. 2

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Jan. 2014 - 5 C 19/13

bei uns veröffentlicht am 23.01.2014

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um das Bestehen eines sozialrechtlichen Kostenerstattungsanspruchs. 2

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Jan. 2014 - 5 C 8/13

bei uns veröffentlicht am 23.01.2014

Tatbestand 1 Die Parteien streiten um das Bestehen eines sozialrechtlichen Kostenerstattungsanspruchs. 2

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 08. Aug. 2012 - 5 B 20/12

bei uns veröffentlicht am 08.08.2012

Gründe 1 Die auf den Zulassungsgrund der Grundsatzbedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 08. Aug. 2012 - 5 B 19/12

bei uns veröffentlicht am 08.08.2012

Gründe 1 Die auf den Zulassungsgrund der Grundsatzbedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Urteil, 20. Okt. 2006 - 3 R 12/05

bei uns veröffentlicht am 20.10.2006

Tenor Die Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 18. November 2005 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes – 11 K 222/05 – wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens; außergeric

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 07. Feb. 2006 - 7 S 2426/05

bei uns veröffentlicht am 07.02.2006

Tenor Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 19. Oktober 2005 - 10 K 3966/04 - wird abgelehnt. Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens mit Au

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(1) Der Träger einer Einrichtung, nach § 45a bedarf für den Betrieb der Einrichtung der Erlaubnis. Einer Erlaubnis bedarf nicht, wer 1. eine Jugendfreizeiteinrichtung, eine Jugendbildungseinrichtung, eine Jugendherberge oder ein Schullandheim betreibt,2. ein...