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§ 2Amtlich · § 5 UrhG

Herkunftsgebiet

Zeitreise: 11.01.2026

Das Herkunftsgebiet umfasst folgende Gebiete im Freistaat Sachsen: 1. die Stadt Glashütte, 2. die Ortsteile Bärenstein und Lauenstein der Stadt Altenberg für die Zulieferung und Veredlung sowie 3. die Landeshauptstadt Dresden für folgende, konkrete Veredlungsschritte: a) Werkteile plattieren, b) Werkteile galvanisieren, c) Werkteile rhodinieren sowie d) Laserarbeiten.

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