Zum Inhalt springen
Ansicht Kontext.
§ 5Amtlich · § 5 UrhG

Herstellung im Herkunftsgebiet

Zeitreise: 11.01.2026

Eine Uhr ist im Herkunftsgebiet hergestellt, wenn 1. folgende Herstellungsstufen vollständig im Gebiet der Stadt Glashütte im Freistaat Sachsen erfolgt sind: a) Montage und das Ingangsetzen des Uhrwerks, b) die Reglage, c) die Montage des Ziffernblatts, d) das Setzen der Zeiger, e) das Einschalen des Uhrwerks und 2. in den wesentlichen Herstellungsstufen zusammen mehr als 50 Prozent der Wertschöpfung im Herkunftsgebiet erzielt wurde.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken

Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.