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§ 44Amtlich · § 5 UrhG

Haftung des Inhabers eines Unternehmens

Zeitreise: 10.08.2021‹ § 43§ 45 ›

Ist in einem Unternehmen von einem Arbeitnehmer oder Beauftragten ein eingetragenes Design widerrechtlich verletzt worden, so hat der Verletzte die Ansprüche aus den §§ 42 und 43 mit Ausnahme des Anspruchs auf Schadenersatz auch gegen den Inhaber des Unternehmens.

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