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§ 9Amtlich · § 5 UrhG

Geodateninfrastruktur und Geoportal

Zeitreise: 25.02.2021§ 10 ›

(1) Metadaten, Geodaten, Geodatendienste und Netzdienste werden als Bestandteile der nationalen Geodateninfrastruktur über ein elektronisches Netzwerk verknüpft.

(2) Der Zugang zum elektronischen Netzwerk nach Absatz 1 erfolgt auf der Ebene des Bundes durch ein Geoportal.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

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