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§ 4Amtlich · § 5 UrhG

Satzung

Zeitreise: 09.06.2021

Die Stiftung gibt sich eine Satzung, die vom Stiftungsrat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder beschlossen wird und der Genehmigung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung bedarf. Das Gleiche gilt für Änderungen der Satzung.

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