Organe der Stiftung
Organe der Stiftung sind 1. der Stiftungsrat, 2. die oder der Vorsitzende des Stiftungsrates, 3. die Direktionsversammlung, 4. die Direktorinnen oder Direktoren der Institute, 5. die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)Für vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.
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Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.