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§ 11aAmtlich · § 5 UrhG

Übergangsvorschrift

Zeitreise: 10.08.2021

Die §§ 3 bis 7 sind in ihrer vom 1. September 1985 an geltenden Fassung erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1984 enden.

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