Flurbereinigungsgesetz - FlurbG | § 80
Flurbereinigungsgesetz - FlurbG | § 80
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}

Flurbereinigungsgesetz Inhaltsverzeichnis
Dem Ersuchen um Berichtigung des Grundbuches sind eine Bescheinigung über den Eintritt des neuen Rechtszustandes und ein beglaubigter Auszug aus dem Flurbereinigungsplan beizufügen, der nachweisen muß:
- 1.
die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke; - 2.
die alten Grundstücke und Berechtigungen sowie die dafür ausgewiesenen Abfindungen; - 3.
die Landzuteilungen sowie die gemeinschaftlichen und die öffentlichen Anlagen; - 4.
die zu löschenden, die auf neue Grundstücke zu übertragenden und die neu einzutragenden Rechte.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

1 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 07/02/2013 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 160/12 vom 7. Februar 2013 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GBO § 41 Abs. 1 Satz 1, § 42 Satz 1 Im Grundbuchberichtigungsverfahren aufgrund eines Ersuchens gemäß § 79 F
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.