Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
(1) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten: 1.Manuelle Flachglasbearbeitung mit20 Prozent,2.Flachglasveredlungsverfahren mit10 Prozent,3.Maschinelle Flachglasbearbeitung mit30 Prozent,4.Technologie der Flachglas- bearbeitung mit30 Prozent sowie5.Wirtschafts- und Sozialkunde mit10 Prozent.
(2) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind: 1.im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,2.im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,3.in mindestens zwei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und4.in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.
(3) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Technologie der Flachglasbearbeitung“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn 1.der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und2.die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten. | Manuelle Flachglasbearbeitung mit | 20 Prozent, | | --- | --- | | Flachglasveredlungsverfahren mit | 10 Prozent, | | --- | --- | | Maschinelle Flachglasbearbeitung mit | 30 Prozent, | | --- | --- | | Technologie der Flachglas- bearbeitung mit | 30 Prozent sowie | | --- | --- | | Wirtschafts- und Sozialkunde mit | 10 Prozent. | | --- | --- |
Fachbewertung & LKG-Relevanz
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