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§ 3Amtlich · § 5 UrhG

Ausbildungsberufsbild

Zeitreise: 16.10.2017

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die Vermittlung folgender Fertigkeiten und Kenntnisse: 1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht; 2. Organisation des Ausbildungsbetriebes; 3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit; 4. Umweltschutz; 5. Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme: 5.1 Arbeitsorganisation, 5.2 Informations- und Kommunikationssysteme; 6. Qualitätsmanagement; 7. Verkehrsträger und Verkehrsmittel im Personenverkehr: 7.1 Verkehrsmarkt, 7.2 Einsatzfelder von Verkehrsmitteln nach dem Personenbeförderungsgesetz; 8. Marketing und Vertrieb: 8.1 Marketing, 8.2 Marktbeobachtung und Verkehrsanalyse, 8.3 Produktpolitik, 8.4 Verkauf, Tarif- und Vertriebssysteme, 8.5 Öffentlichkeitsarbeit und Werbung; 9. Umgang mit Kunden: 9.1 Kundenorientierte Kommunikation, 9.2 Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, 9.3 Beschwerdemanagement, 9.4 Umgang mit konfliktträchtigen Situationen; 10. Kaufmännische Betriebsführung: 10.1 Wirtschaftlichkeit, Kosten und Erträge, 10.2 Geschäftsvorgänge, 10.3 Beschaffung; 11. Planung und Disposition: 11.1 Fahr- und Betriebsplanung, 11.2 Disposition des Fahrbetriebes; 12. Betriebssicherheit und Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge und Anlagen: 12.1 Fahrzeugtechnik, 12.2 Verkehrsanlagen; 13. Verkehrssicherheit und Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum: 13.1 Fahrdynamik, 13.2 Kundenorientiertes Fahren; 14. Rechtsvorschriften im Verkehr; 15. Einweisung in den Fahrbetrieb: 15.1 Betriebsleitsysteme und Kommunikationseinrichtungen, 15.2 Rahmen- und örtliche Dienstanweisungen; 16. Umgang mit Störungen im Fahrbetrieb: 16.1 Unregelmäßigkeiten im Fahrbetrieb durch Störungen, 16.2 Verhalten bei Unfällen und Zwischenfällen; 17. Fitness im Fahrdienst, Stressbewältigung.

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