§ 4Amtlich · § 5 UrhG
Urlaub für Beamte und Richter
Zeitreise: 10.05.1971
Für Beamte und Richter gelten die §§ 1 bis 3 mit Ausnahme des § 1 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 6 sinngemäß.
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