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§ 3Amtlich · § 5 UrhG

Berlin-Klausel

Zeitreise: 23.12.1974‹ § 2§ 4 ›

Dieses Gesetz gilt nach § 12 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.

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