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§ 19Amtlich · § 5 UrhG

Beseitigung von Entgeltbenachteiligungen

Zeitreise: 05.07.2021‹ § 18§ 20 ›

Ergeben sich aus einem betrieblichen Prüfverfahren Benachteiligungen wegen des Geschlechts in Bezug auf das Entgelt, ergreift der Arbeitgeber die geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung der Benachteiligung.

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  • ArbeitsrechtBleibt die Betriebsrente, wenn ich vorher gehe? Vier Regeln — und welche gilt, entscheidet der Tag der Zusage (§§ 1b, 30f BetrAVG)§ 1b Abs. 1 S. 1 BetrAVG nennt 21 Jahre und drei Jahre Zusage — diese Zahlen gelten nur für Zusagen ab 2018. § 30f BetrAVG schiebt für ältere drei weitere Regime unter, und jedes hat einen zweiten Weg, der vom Stichtag rechnet statt von der Zusage. Der Check ordnet den Fall dem richtigen Regime zu, nennt den TAG, an dem die Anwartschaft unverfallbar wird, und schreibt das Auskunftsverlangen nach § 4a BetrAVG.
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