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§ 1Amtlich · § 5 UrhG

Gleichstellung von Prüfungszeugnissen

Zeitreise: 14.10.1982

Die bis zum 31. Dezember 1989 von der Berufsfachschule für Elektrotechnik in Bremen erteilten Prüfungszeugnisse über erfolgreich abgelegte Abschlußprüfungen werden mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlußprüfung in Ausbildungsberufen nach Maßgabe der nachstehenden Aufstellung gleichgestellt: Bezeichnung des Prüfungszeugnisses der Berufsfachschule Ausbildungsberuf, für den gleichgestellt wird Abschlußprüfung als Elektroanlageninstallateur Elektroanlageninstallateur Abschlußprüfung als Energieanlagenelektroniker Energieanlagenelektroniker

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