Ergebnisprotokoll der Sitzungen
(1) Die Geschäftsstelle nach § 18 fertigt von jeder Sitzung ein Ergebnisprotokoll an. Das Ergebnisprotokoll hat zu enthalten: 1. den Ort und den Tag der Sitzung, 2. die Tagesordnung, 3. die Namen und die Funktionen der anwesenden Personen, 4. die wesentlichen Inhalte der Beratungen, 5. die Ergebnisse der Beratungen und die tragenden Gründe für die Beratungsergebnisse sowie, soweit vorhanden, das Minderheitenvotum.
(2) Das Ergebnisprotokoll soll den Mitgliedern und den stellvertretenden Mitgliedern des Fachausschusses, dem Vorsitz des Fachausschusses und den nach § 13 Absatz 6 Nummer 4 bis 9 zur Sitzungsteilnahme Berechtigten innerhalb von vier Wochen nach der Sitzung zugeleitet werden. Inhaltliche Einwendungen gegen das Ergebnisprotokoll sind dem Vorsitz schriftlich oder elektronisch mitzuteilen und werden bei der nächsten Sitzung des Fachausschusses behandelt.
(3) Das fertig gestellte Ergebnisprotokoll ist vom Vorsitz zu unterzeichnen. Es ist in der Geschäftsstelle aufzubewahren.
Passende Werkzeuge
- FamilienrechtEhegatten-Notvertretung: Recht & 6-Monats-Frist prüfen (§ 1358 BGB)Dürfen Ehegatten füreinander über die Gesundheitssorge entscheiden? Der Check ordnet die Voraussetzungen und Ausschlussgründe des § 1358 BGB ein und berechnet die 6-Monats-Frist ab ärztlicher Feststellung — nur Gesundheitssorge, nicht bei Getrenntleben, Vorsorgevollmacht oder Betreuer.✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
- SozialrechtEigenanteil im Pflegeheim: was der Zuschlag von 75 % wirklich erreicht (§ 43c SGB XI)Der Leistungszuschlag steigt mit der Bezugsdauer auf 15, 30, 50 und 75 Prozent — aber nur auf den pflegebedingten Eigenanteil. Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und Ausbildungsumlage bleiben. Der Rechner zeigt die Heimrechnung vorher und nachher.✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
Rechner und Assistenten zu diesem Rechtsgebiet. Sie geben eine erste Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Der Rechner rechnet mit dem heutigen Rechtsstand; der Text auf dieser Seite kann älter sein.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)Für vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.
Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken
Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.