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§ 6aAmtlich · § 5 UrhG

Eingliederung der Verbindlichkeiten des Fonds in Bundesschuld

Zeitreise: 12.07.2006

Der Bund übernimmt ab 1. Januar 2005 als Mitschuldner die Verbindlichkeiten des Fonds; im Innenverhältnis zu dem Fonds ist der Bund alleiniger Schuldner.

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