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§ 2Amtlich · § 5 UrhG

Zuständigkeit

Zeitreise: 14.12.2023

Die Aufgaben nach den Artikeln 48 bis 51 des Deutsch-Schweizerischen Polizeivertrages nimmt das Bundesamt für Justiz als zentrale Bewilligungs- und Vollstreckungsbehörde für ein- und ausgehende Vollstreckungshilfeersuchen wahr.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

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