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Amtlich · § 5 UrhG

§ 1 BwFahnAnO

Zeitreise: 18.09.1964§ 2 ›

Die Truppenfahne ist die Bundesdienstflagge in quadratischer Form (100 x 100) aus schwerem Seidenstoff. Der Bundesadler ist gestickt. Das Fahnentuch ist mit schwarz-rot-goldener Kordel und goldenen Fransen eingefaßt.

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